§ 5 - Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)

Artikel 5 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700, 716 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 2030-33 Beamte
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§ 5 (aufgehoben)


§ 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 10 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) G. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2053 m.W.v. 1. Januar 2020

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Frühere Fassungen von § 5 BVersTG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 10 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2053

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 BVersTG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BVersTG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVersTG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
§ 4 BeamtVZustAnO Sachliche Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich und die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... oder dem zuständigen Träger der Versorgungslast in den Fällen des § 5 des Bundesversorgungsteilungsgesetzes, soweit die Service-Center für die Zahlung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 10 BesStMG Änderung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... zugunsten der ausgleichsberechtigten Person ergebende" eingefügt. 3. § 5 wird ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908; aufgehoben durch A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619
B. BeamtVZustAnO Versorgungsausgleich und Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... oder dem zuständigen Träger der Versorgungslast in den Fällen des § 5 des Bundesversorgungsteilungsgesetzes, soweit die Service-Center für die Zahlung der ...

Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619; aufgehoben durch § 19 A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358
B. BeamtVZustAnO Versorgungsausgleich und Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... oder dem zuständigen Träger der Versorgungslast in den Fällen des § 5 des Bundesversorgungsteilungsgesetzes, soweit die Service-Center für die Zahlung der ...


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