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Zitierungen von § 23 StrlSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 StrlSchV Begriffsbestimmungen (vom 01.11.2011)
... Strahlung angewendet wird und bei der in Bezug auf ein Forschungsvorhaben, das nach § 23 genehmigungsbedürftig ist, keine Krankheit, deren Erforschung Gegenstand des Vorhabens ist, ...
§ 24 StrlSchV Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung (vom 01.11.2011)
... Die Genehmigung nach § 23 Absatz 1 darf nur erteilt werden, wenn 1. für das beantragte Forschungsvorhaben ... hat, kann die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 eine Genehmigung nach § 23 Absatz 1 auch dann erteilen, wenn der Antragsteller 1. nachvollziehbar darlegt, dass ...
§ 28 StrlSchV Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
... den §§ 3, 4, 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den §§ 7, 11, 15, 16, 19, 23 oder 106 dieser Verordnung noch eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9b des Atomgesetzes ...
§ 80 StrlSchV Rechtfertigende Indikation
... 1 ist auch dann zu stellen, wenn eine Anforderung eines überweisenden Arztes vorliegt. § 23 bleibt unberührt. (2) Der die rechtfertigende Indikation stellende Arzt hat vor ...
§ 87 StrlSchV Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten (vom 01.11.2011)
... persönlicher Einwilligung zulässig. Der Inhaber der Genehmigung nach § 23 hat eine schriftliche Erklärung des Probanden darüber einzuholen, dass der Proband ...
§ 116 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.11.2011)
... 1 oder Absatz 2 sonstige radioaktive Stoffe oder Kernbrennstoffe verbringt, g) § 23 Abs. 1 radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung zum Zwecke der medizinischen Forschung am ...
§ 117 StrlSchV Übergangsvorschriften (vom 01.11.2011)
... vom 30. Juni 1989 und nach dem Auslaufen dieser Bauartzulassung auch § 23 Abs. 2 Satz 3 der Strahlenschutzverordnung vom 30. Juni 1989 fort; § 31 Abs. 1 Satz 2 bis 4, ... deren Bauartzulassung vor dem 1. August 2002 ausgelaufen war und die nach Maßgabe des § 23 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 4 der Strahlenschutzverordnung vom 30. Juni 1989 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
§ 205 StrlSchG Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
... gilt mit allen Nebenbestimmungen als Genehmigung nach § 31 fort. (2) Eine nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 ... 32 fort. (3) Vor dem 31. Dezember 2018 begonnene Genehmigungsverfahren nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 8 EndLaNOG Änderung der Strahlenschutzverordnung
... wie folgt geändert: 1. In § 17 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Absatz 2" durch die Angabe „§ 23d Satz 3" ersetzt. 2. In § 29 ... 23d Satz 3" ersetzt. 2. In § 29 Absatz 7 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ 23d Satz 1 Nummer 2" ersetzt.  ...

Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... Strahlung angewendet wird und bei der in Bezug auf ein Forschungsvorhaben, das nach § 23 genehmigungsbedürftig ist, keine Krankheit, deren Erforschung Gegenstand des Vorhabens ist, ... Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung (1) Die Genehmigung nach § 23 Absatz 1 darf nur erteilt werden, wenn 1. für das beantragte Forschungsvorhaben ... hat, kann die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 eine Genehmigung nach § 23 Absatz 1 auch dann erteilen, wenn der Antragsteller 1. nachvollziehbar darlegt, ...