interne Verweise§ 33 StrlSchV Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten (vom 01.11.2011) ... bis 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, 6 und 9, § 42 Abs. 1, 2 Satz 2 und Abs. 3, §§ 43, 44 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 4 und 5, § 45 Abs. 1 ...
§ 68 StrlSchV Kennzeichnungspflicht ... und Sperrbereiche, 4. Bereiche, in denen die Kontamination die in § 44 Abs. 2 genannten Werte überschreitet, 5. bauartzugelassene ... § 29 oder nach einem Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen gemäß § 44 Abs. 3 zu entfernen. (5) Alle Vorratsbehälter, die radioaktive Stoffe in offener ...
§ 113 StrlSchV Anordnung von Maßnahmen ... kann diejenigen Maßnahmen anordnen, die zur Durchführung der §§ 4, 5, 6, 30 bis 88 erforderlich sind. Sie kann auch erforderliche Maßnahmen zur Durchführung der ...
§ 116 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.11.2011) ... 1, Absatz 5, 6 oder Absatz 9 Satz 1 oder Satz 2, § 42 Abs. 1 Satz 1 bis 6, § 43, § 44 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3, Abs. 4 oder 5, § 45 Abs. 1 oder 3, ...
Anlage III StrlSchV (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht (vom 01.11.2011) ... zu legen. Erläuterung zur Spalte 4: Bei Messungen nach § 44 darf die Mittelungsfläche bis zu 300 cm² betragen. Bei mehreren Radionukliden ist die ... Oberflächenkontamination für Verkehrsflächen oder Arbeitsplätze nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ist die festhaftende Oberflächenaktivität und die über die ... Erläuterung zur Spalte 5: Bei Messungen nach § 44 gilt für die zugrunde zu legende Mittelungsmasse M: 3 kg = M = 300 kg. Bei einer Masse < 3 ... Mittelungsmasse M: 3 kg = M = 300 kg. Bei einer Masse < 3 kg ist bei Messungen nach § 44 die spezifische Aktivität nicht gesondert zu bestimmen. Beträgt die im Kalenderjahr zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung ... geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Absatz 3 und § 47 bleiben unberührt." b) Absatz 2 wird wie folgt ... Satz 1 bis 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, 6 und 9" und die Wörter „§§ 43, 44 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 und Abs. 2 bis 5" durch die Wörter „§§ 43, 44 ... 43, 44 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 und Abs. 2 bis 5" durch die Wörter „§§ 43, 44 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 4 und 5" ersetzt. ... 3 wird die Angabe „95" durch die Angabe „100" ersetzt. 21. § 44 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden durch folgende ... und über die physikalische Strahlenschutzkontrolle nach den §§ 40 bis 44 , mit Ausnahme von § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 42 Absatz 1 Satz 1, gelten nicht für ... 6 oder Absatz 9 Satz 1 oder Satz 2" ersetzt. cc) Die Wörter „§ 44 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2" werden durch die Wörter „§ ... Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2" werden durch die Wörter „§ 44 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3" ersetzt. dd) Die ...
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