Die Verordnung zur Änderung der
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie der Aufhebung der
Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren vom
16. März 2009 (BGBl. I S. 510) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Fußnote zur Überschrift der Verordnung ist die Angabe „(ABl. L 319 vom 18.11.2008, S. 9)" durch die Angabe „(ABl. L 318 vom 28.11.2008, S. 9)" zu ersetzen.