§ 20 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
(1) 1Sind in einem Legehennenbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, dürfen
- 1.
- Hühner aus dem Betrieb oder der betroffenen Herde nur verbracht werden
- a)
- zu diagnostischen Zwecken,
- b)
- unmittelbar zur Schlachtung nach Maßgabe des Anhangs III Abschnitt II Kapitel I Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 oder
- c)
- zur Tötung und unschädlichen Beseitigung,
- 2.
- Eier aus dem Betrieb oder der betroffenen Herde nur
- a)
- unmittelbar zur Verarbeitung in einen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für Eiprodukte,
- b)
- als Eier der Klasse B nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 oder
- c)
- zur unschädlichen Beseitigung
verbracht werden.
2Satz 1 gilt im Falle einer Untersuchung, die nach Maßgabe der Nummer 2.1 Satz 4 des Anhangs der
Verordnung (EU) Nr. 517/2011 durchgeführt wird, entsprechend.
(2) Die zuständige Behörde kann auf Basis einer Mitteilung nach
§ 4 Absatz 2 auch vor der Serotypisierung der Salmonellen Maßnahmen nach Absatz 1 anordnen.
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interne Verweise§ 21 GflSalmoV Aufhebung der Maßregeln (vom 17.11.2023) ... Die Maßnahmen nach § 20 sind nicht mehr anzuwenden, sofern 1. die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des ... 1 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind oder 2. im Fall einer Anordnung nach § 20 Absatz 2 bei der Serotypisierung eine Feststellung von Salmonellen der Kategorie 1 nicht erfolgt ist. ...
§ 36 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.11.2023) ... entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24, oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, Hühner oder Eier verbringt, 9. entgegen § 10 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV ... die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 517/2011" ersetzt. 16. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe ... mit § 21 Satz 1, dieser auch in Verbindung mit § 21 Satz 2, oder b) § 23 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Satz 2, Hühner oder Eier verbringt, ... mit § 21 Satz 2, oder b) § 23 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Satz 2, Hühner oder Eier verbringt, 8. entgegen § 11 Absatz 2 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung ... 18 Amtliche Untersuchung § 19 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen § 20 Aufhebung der Maßregeln § 21 Abschnitt 5 ... 13" wird durch die Angabe „§ 12" ersetzt. 20. Der bisherige § 20 wird § 18 und Absatz 1 wie folgt geändert: a) In Satz 1 und im bisherigen ... Verordnung (EU) Nr. 517/2011 durchzuführen." 23. Der bisherige § 23 wird § 20 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 20 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen". b) Der Wortlaut wird Absatz 1 ... b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Maßnahmen nach § 20 sind nicht mehr anzuwenden, sofern 1. die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des ... 1 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind oder 2. im Fall einer Anordnung nach § 20 Absatz 2 bei der Serotypisierung eine Feststellung von Salmonellen der Kategorie 1 nicht erfolgt ... „§ 12 Absatz 1 Satz 4" ersetzt. eee) Die Wörter „ § 20 Absatz 1 Satz 4" werden durch die Wörter „§ 18 Absatz 1 Satz 5" ersetzt. ... 1" ersetzt. cc) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 14 Absatz 2, § 20 Absatz 2 oder § 25 Absatz 2" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2, § 18 Absatz 2, ... „§ 13 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. bbb) Die Wörter „ § 20 Absatz 1 Satz 1" werden durch die Wörter „§ 18 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. ... durch die Angabe „§ 13 Absatz 2" ersetzt. bbb) Die Angabe „ § 20 Absatz 2" wird durch die Angabe „§ 18 Absatz 2" ersetzt. ccc) ... entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24, oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, Hühner oder Eier verbringt,". ii) In Nummer ...
Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3939
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