interne Verweise§ 4 GflSalmoV Mitteilungspflicht (vom 17.11.2023) ... Der Unternehmer hat folgende Feststellungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen: 1. Salmonellen der ... zuständigen Behörde mitzuteilen. (3) Untersuchungseinrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 6 haben bei Untersuchungen auf Betreiben des Unternehmers eines Hühnerzuchtbetriebes oder einer ... Feststellungen von Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 oder von Salmonella Gallinarum Pullorum nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 unverzüglich der zuständigen Behörde ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV ... durch das Wort „Hühnerbrütereien" ersetzt. 3. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort ...
Verordnung zur Anpassung lebensmittelrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2017/625
V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung ... Abschnitt 1 Allgemeines Begriffsbestimmungen § 1 Hygiene § 2 Impfung § 3 Mitteilungspflicht § 4 ... an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen (zu § 2 Absatz 1)". 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 9 wird wie folgt gefasst: ... 4 Mitteilungspflicht (1) Der Unternehmer hat folgende Feststellungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen: 1. Salmonellen der ... zuständigen Behörde mitzuteilen. (3) Untersuchungseinrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 6 haben bei Untersuchungen auf Betreiben des Unternehmers eines Hühnerzuchtbetriebes oder einer ... Feststellungen von Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 oder von Salmonella Gallinarum Pullorum nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen." 6. § 6 wird ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8713/v160721.htm