Zitierungen von § 28 GflSalmoV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 GflSalmoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GflSalmoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 GflSalmoV Aufhebung der Maßregeln (vom 17.11.2023)
... Die Maßnahmen nach § 28 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne des Absatzes 2 ...
§ 36 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.11.2023)
...  12. entgegen § 17 Satz 1 eine Junghenne einstallt, 13. entgegen § 28 Absatz 1 Eintagsküken oder Eier verbringt oder 14. entgegen § 34 Absatz 2 Satz 1 gegen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV
... eine Junghenne einstallt, 12. entgegen § 31 Satz 1, auch in Verbindung mit § 33 , Eintagsküken oder Eier verbringt oder 13. entgegen § 35 Absatz 2 Satz 1 ... „Hühnerbrütereien" und h) in § 31 Satz 1 sowie in § 33 das Wort „Brüterei" durch das Wort „Hühnerbrüterei".  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
... 26 Amtliche Untersuchung § 27 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen § 28 Aufhebung der Maßregeln § 29 Abschnitt 7 Putenbetriebe ... des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 200/2012 durchführen." 28. Der bisherige § 28 wird § 24 und wie folgt gefasst: „§ 24 Maßregeln nach ... 1 genannten Maßgabe durchführen." 33. Der bisherige § 33 wird § 28 und wie folgt gefasst: „§ 28 Maßregeln nach Feststellung von ... 33. Der bisherige § 33 wird § 28 und wie folgt gefasst: „ § 28 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen (1) Werden in einer ... b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Maßnahmen nach § 28 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne des Absatzes 2 ... „§ 31 Satz 1, auch in Verbindung mit § 33," durch die Angabe „ § 28 Absatz 1" ersetzt. nn) In Nummer 14 werden die Wörter „§ 35 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed