Eingangsformel - Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (HühnSalmVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Absatz 1, des § 17b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4, des § 73a Satz 1 und 2 Nummer 1, 4 und 5, des § 76 Absatz 4, des § 78a Absatz 2, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1, 14, 14a, 17, 19 und 20 und des § 79 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 18, 20 Absatz 1, § 22 Absatz 1, den §§ 23, 24 Absatz 1 bis 3, § 26 Absatz 1 bis 3 und den §§ 27 und 29, jeweils auch in Verbindung mit § 79b, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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