Artikel 2 - Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (HühnSalmVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. April 2009 TKrMeldpflV Anlage

Die Anlage der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3516) wird wie folgt geändert:

1.
Nach Zeile 17 wird folgende Zeile 17a eingefügt:

Num-
mer
Krankheit oder Erreger Anzahl der Bestände Bemerkungen
123 4
  3.1
Ein-
hufer
3.2
Rinder
3.3
Schwei-
ne
3.4
Schafe
3.5
Ziegen
3.6
Hunde
3.7
Katzen
3.8
Hasen,
Kanin-
chen
3.9
Puten
3.10
Gänse
3.11
Enten
3.12
Hühner
3.13
Tauben
3.14
Forellen
und
forellen-
artige
Fische
3.15
Karpfen
3.16
andere
Tier-
arten
(vgl.
Bemer-
kungen)
 
17aNiedrigpathogene
aviäre Influenza der
Wildvögel
--------------- ".


2.
Die Fußnote 3 wird wie folgt gefasst:

„3)
ausgenommen Salmonelleninfektionen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Hühner-Salmonellen-Verordnung besteht sowie Salmonellosen und ihre Erreger des Rindes, soweit eine Anzeigepflicht nach § 1 Nummer 28 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht".

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 HühnSalmVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HühnSalmVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
B. v. 11.02.2011 BGBl. I S. 252
Bekanntmachung TKrMeldpflVNB
... (BGBl. I S. 3516; 2009 I S. 2888), 2. den am 16. April 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 752), 3. den am 26. Februar 2011 in Kraft ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
V. v. 11.02.2011 BGBl. I S. 251
Artikel 1 1. TKrMeldpflVÄndV
... der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3516; 2009 I S. 2888), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 752) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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