Artikel 2 - Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (EPFG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. April 2009 KStG § 9, § 34

Das Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und 5" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 und 4" ersetzt.

2.
Dem § 34 Absatz 8a wird folgender Satz angefügt:

„§ 9 Absatz 2 Satz 3 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 774) gilt erstmals für Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2007 geleistet werden."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EPFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EPFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 7 BürgEntlG-KV Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 774) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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