Artikel 4 - Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (EPFG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. April 2009.



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