§ 11 - Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Geltung ab 24.04.2009; FNA: 810-20 Arbeitsförderung
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§ 11 Rechtsverordnung


§ 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die von der nach § 12 errichteten Kommission vorgeschlagenen Arbeitsbedingungen nach § 5 Nr. 1 und 2 auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die unter den Geltungsbereich einer Empfehlung nach § 12a Absatz 2 fallen, Anwendung finden.

(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bei seiner Entscheidung nach Absatz 1 neben den in § 1 genannten Gesetzeszielen die Sicherstellung der Qualität der Pflegeleistung sowie den Auftrag kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege nach § 11 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigen.

(3) Vor Erlass einer Rechtsverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie den Parteien von Tarifverträgen, die zumindest teilweise in den fachlichen Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallen, und paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung des Entwurfs der Rechtsverordnung.


Text in der Fassung des Artikels 1 Pflegelöhneverbesserungsgesetz G. v. 22. November 2019 BGBl. I S. 1756 m.W.v. 29. November 2019

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Frühere Fassungen von § 11 AEntG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2019Artikel 1 Pflegelöhneverbesserungsgesetz
vom 22.11.2019 BGBl. I S. 1756

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 11 AEntG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AEntG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEntG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a AEntG Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2 (vom 01.07.2023)
... nach Satz 3 sind auch die in Absatz 1a genannten Voraussetzungen zu erfüllen und die in § 11 Absatz 2 genannten Gesetzesziele zu berücksichtigen. (1a) Vor Abschluss eines ... die Frage, inwieweit eine Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages geeignet ist, die in § 11 Absatz 2 genannten Gesetzesziele zu erfüllen. (4) Wird ein Antrag nach Absatz 1 ...
§ 12a AEntG Empfehlung von Arbeitsbedingungen (vom 12.12.2021)
... Nummer 1 oder 2. Dabei berücksichtigt die Kommission die in den §§ 1 und 11 Absatz 2 genannten Ziele. Empfohlene Mindestentgeltsätze sollen nach der Art der ...
§ 13 AEntG Rechtsfolgen (vom 29.11.2019)
... Regelungen einer Rechtsverordnung nach § 7a gehen den Regelungen einer Rechtsverordnung nach § 11 vor, soweit sich die Geltungsbereiche der Rechtsverordnungen überschneiden. ... überschneiden. Unbeschadet des Satzes 1 steht eine Rechtsverordnung nach § 11 für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitte 5 und 6 einer ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV)
V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 336
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 128 GWB Auftragsausführung (vom 18.04.2016)
... allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegelöhneverbesserungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1756
Artikel 1 PflegeLohnVG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... nach Satz 2 sind auch die in Absatz 1a genannten Voraussetzungen zu erfüllen und die in § 11 Absatz 2 genannten Gesetzesziele zu berücksichtigen." b) Nach Absatz 1 wird folgender ... die Frage, inwieweit eine Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages geeignet ist, die in § 11 Absatz 2 genannten Gesetzesziele zu erfüllen." 2. § 10 Satz 3 wird wie folgt ... nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können." 3. § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort „von" wird das Wort ... 5 Satz 1 Nummer 1 oder 2. Dabei berücksichtigt die Kommission die in den §§ 1 und 11 Absatz 2 genannten Ziele. Empfohlene Mindestentgeltsätze sollen nach der Art der Tätigkeit oder ... Regelungen einer Rechtsverordnung nach § 7a gehen den Regelungen einer Rechtsverordnung nach § 11 vor, soweit sich die Geltungsbereiche der Rechtsverordnungen überschneiden. Unbeschadet des ... Rechtsverordnungen überschneiden. Unbeschadet des Satzes 1 steht eine Rechtsverordnung nach § 11 für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitte 5 und 6 einer ... 25 Übergangsregelung Auf eine vor dem 29. November 2019 berufene Kommission sind § 11 Absatz 1 , § 12 Absatz 1 bis 6 und § 12a nicht anwendbar. § 12 Absatz 8 ist nur insoweit ... November 2019 ausscheiden und nach § 12 Absatz 7 benannt werden. Auf diese Kommission sind § 11 Absatz 1 und § 12 in der bis zum Ablauf des 28. November 2019 geltenden Fassung ...

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 1 VergRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitnehmer-Entsendegesetz-Meldeverordnung (AEntGMeldV)
V. v. 10.09.2010 BGBl. I S. 1304; aufgehoben durch § 4 V. v. 26.11.2014 BGBl. I S. 1825
§ 1 AEntGMeldV Abwandlung der Anmeldung
... nach § 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer Rechtsverordnung nach § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes 1. an einem Beschäftigungsort a) ...

Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV)
V. v. 01.08.2017 BAnz AT 11.08.2017 V1
Eingangsformel 3. PflegeArbbV
... Grund des § 11 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) ...

Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)
V. v. 20.04.2022 BAnz AT 26.04.2022 V1
Eingangsformel 5. PflegeArbbV
... Grund des § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), von denen Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom ...

Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (4. PflegeArbbV)
V. v. 22.04.2020 BAnz AT 28.04.2020 V2
Eingangsformel 4. PflegeArbbV
... Grund des § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 sowie mit § 25 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, von denen § 11 Absatz 1 durch Artikel ... in Verbindung mit Absatz 2 und 3 sowie mit § 25 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, von denen § 11 Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1756) geändert und ...

Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung (2. PflegeArbbV)
V. v. 27.11.2014 BAnz AT 28.11.2014 V1; aufgehoben durch § 5 V. v. 27.11.2014 BAnz AT 28.11.2014 V1
Eingangsformel 2. PflegeArbbV
... Grund des § 11 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 ...


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