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Zitierungen von § 12a AEntG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a AEntG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEntG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 AEntG Rechtsverordnung (vom 29.11.2019)
... sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die unter den Geltungsbereich einer Empfehlung nach § 12a Absatz 2 fallen, Anwendung finden. (2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ...
§ 12 AEntG Berufung der Kommission (vom 29.11.2019)
... ständige Kommission, die über Empfehlungen zur Festlegung von Arbeitsbedingungen nach § 12a Absatz 2 beschließt. (2) Die Kommission wird für die Dauer von fünf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 12 ImpfPrG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
...  § 12a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 ...

Pflegelöhneverbesserungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1756
Artikel 1 PflegeLohnVG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... ersetzt. b) Die Angabe „§ 12 Abs. 4" wird durch die Angabe „ § 12a Absatz 2" ersetzt. 4. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ ... ständige Kommission, die über Empfehlungen zur Festlegung von Arbeitsbedingungen nach § 12a Absatz 2 beschließt. (2) Die Kommission wird für die Dauer von fünf Jahren ... und Soziales haben keine aufschiebende Wirkung." 5. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Empfehlung von Arbeitsbedingungen (1) ... 5. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „ § 12a Empfehlung von Arbeitsbedingungen (1) Auf Antrag einer vorschlagsberechtigten Stelle ... dem 29. November 2019 berufene Kommission sind § 11 Absatz 1, § 12 Absatz 1 bis 6 und § 12a nicht anwendbar. § 12 Absatz 8 ist nur insoweit anwendbar, als die jeweiligen Mitglieder ab ...