Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (1. AuslVZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 807 (Nr. 20); Geltung ab 12.02.2009, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Weitere Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 AuslVZV § 5

§ 5 Absatz 2 Satz 1 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl. I S. 1243), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 58a Absatz 2 Satz 8 des Bundesbesoldungsgesetzes" durch die Angabe „§ 56 Absatz 2 Satz 8 des Bundesbesoldungsgesetzes" ersetzt.

2.
In Nummer 1 wird die Angabe „(§ 55 Abs. 2 und 3 Nr. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes)" durch die Angabe „(§ 53 Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. AuslVZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AuslVZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 1. AuslVZVÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 12. Februar 2009 in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Juli 2010 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
B. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 809
Bekanntmachung AuslVZVNB
... Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung, 3. den am 1. Juli 2010 in Kraft tretenden Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text und Änderungshistorie siehe ...


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