Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

IV. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BELVZustÜAnO k.a.Abk.)

A. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 814 (Nr. 20); aufgehoben durch § 5 A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294
Geltung ab 24.04.2009; FNA: 2030-14-165 Beamte
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IV. Schlussvorschriften



Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. Diese Anordnung tritt an die Stelle aller bisherigen Anordnungen zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.



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