IV. Schlussvorschriften
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. Diese Anordnung tritt an die Stelle aller bisherigen Anordnungen zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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