Der diesem Gesetz beigefügte, nach §
8 Abs. 1 Satz 1 des
ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 462.000.000
- Euro
festgestellt.