§ 2 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 (ERPWPG2009 k.a.Abk.)

§ 2


§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

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Zitierungen von § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ERPWPG2009 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERPWPG2009 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ERPWPG2009
... §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2010 ...
Wirtschaftsplan nach ERPWPG2009 § 7 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 - - 870 01-680 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010
G. v. 18.08.2010 BGBl. I S. 1199
Anhang ERP-WPG 2010 Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
... 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 - - 0 697 01-389 ...


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