§ 5 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 (ERPWPG2009 k.a.Abk.)

§ 5


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

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Zitierungen von § 5 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ERPWPG2009 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERPWPG2009 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ERPWPG2009
... §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2010 ...


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