Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 8 - EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)

Artikel 1 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872, 873 (Nr. 21); aufgehoben durch § 40 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 126
Geltung ab 29.04.2009; FNA: 9231-1-18 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
| |

§ 8 Besondere Verfahren


§ 8 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die den Mitgliedstaaten nach Artikel 20 Absatz 1, 2 und 4 der Richtlinie 2007/46/EG obliegenden Aufgaben werden für die Bundesrepublik Deutschland vom Kraftfahrt-Bundesamt wahrgenommen.

(2) Das Kraftfahrt-Bundesamt kann für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien im Sinne des Artikels 27 der Richtlinie 2007/46/EG Ausnahmen erteilen, die die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme in einer begrenzten Stückzahl weiterhin erlauben, obwohl die Fahrzeuge einem Fahrzeugtyp entsprechen, dessen EG-Typgenehmigung nicht mehr wirksam ist.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 8 EG-FGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EG-FGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EG-FGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 EG-FGV Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung
... werden. (2) Für das Genehmigungsverfahren gelten die §§ 4, 5, 7 und 8  ...
§ 11 EG-FGV Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung
...  (2) Für das Genehmigungsverfahren finden die §§ 4, 5, 7 und 8 Absatz 2 entsprechend Anwendung. Beim Antrag ist die Notwendigkeit der Anwendung entsprechender ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed