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Zitierungen von § 31 EG-FGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 EG-FGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EG-FGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 EG-FGV Änderung der Anerkennung
... dem Kraftfahrt-Bundesamt jede Änderung der Angaben, die in den Antragsunterlagen nach § 31 Absatz 1 enthalten sind, unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Anerkennung kann durch ... Änderungsbescheides geändert werden. Für das Änderungsverfahren gilt § 31 ...
§ 33 EG-FGV Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
...  (2) Die Anerkennung kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn die nach § 31 zu fordernden Kriterien nicht erfüllt sind, wenn Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden ... (3) Die Anerkennung kann insbesondere dann zurückgenommen werden, wenn die nach § 31 zu fordernden Kriterien zum Zeitpunkt des Erlasses des Anerkennungsbescheides nicht erfüllt ...
§ 35 EG-FGV Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme
... im Sinne des § 30 Absatz 1 können auf der Grundlage der Prüfnormen nach § 31 Absatz 2 durch das Kraftfahrt-Bundesamt akkreditiert werden und sind damit anerkannt.  ... die Akkreditierung und das Akkreditierungsverfahren sind die Vorschriften der §§ 31 bis 34 entsprechend ...
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