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§ 17 - Deponieverordnung (DepV)

Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
Geltung ab 16.07.2009; FNA: 2129-27-2-22 Umweltschutz
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§ 17 Annahmeverfahren und Dokumentation



(1) Für die Annahme von Deponieersatzbaustoffen gilt § 8 entsprechend.

(2) Der Deponiebetreiber registriert die Herkunft der Deponieersatzbaustoffe in dem Register nach § 24 der Nachweisverordnung. Für die Dokumentation der Deponieersatzbaustoffe im Abfallkataster gilt § 13 Absatz 2 entsprechend.

(3) Der Betreiber von Anlagen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen hat die Abfallherkunft und Angaben über den Entsorgungsweg in das Register nach § 24 der Nachweisverordnung zu übernehmen.

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Zitierungen von § 17 DepV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 DepV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DepV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DepV Anwendungsbereich (vom 04.07.2020)
...  a) vor dem 1. Januar 1997 begonnen hat, mit Ausnahme der §§ 14 bis 17 , oder b) vor dem 16. Juli 2001 begonnen hat und Festlegungen für die ... oder einer behördlichen Anordnung getroffen worden sind, mit Ausnahme der §§ 14 bis 17 , 4. Deponien und Deponieabschnitte, die am 16. Juli 2009 nach § 36 Absatz 3 des ...
§ 27 DepV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.07.2020)
... Abfälle ablagert, 3. entgegen § 8 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 , eine Annahmekontrolle nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... rechtzeitig festlegt, 3. entgegen § 8 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 , Abfälle nicht oder nicht rechtzeitig überprüft, 4. entgegen § 8 ... 4. entgegen § 8 Absatz 5 Satz 1, 4, 5 oder Satz 6, jeweils auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 , eine Kontrolluntersuchung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... rechtzeitig durchführt, 5. entgegen § 8 Absatz 7, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 , eine Rückstellprobe nicht oder nicht rechtzeitig nimmt oder nicht oder nicht mindestens ... 13 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anhang 5 Nummer 1.3 Satz 5, jeweils auch in Verbindung mit § 17 Absatz 2 Satz 2 , eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig dokumentiert,  ...
Anhang 5 DepV Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Nummer 2, den §§ 9, 10 Absatz 2, § 11 Absatz 2, § 12 Absatz 1 bis 3, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5, § 17 Absatz 2, § 23 Satz 1) (vom 04.07.2020)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 17.10.2011 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 1. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung
... „begonnen hat" die Wörter „, mit Ausnahme der §§ 14 bis 17 ," eingefügt. b) In Buchstabe b werden nach den Wörtern „getroffen ... „getroffen worden sind," die Wörter „mit Ausnahme der §§ 14 bis 17 ," eingefügt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In ...