§ 28 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 28 DepV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung
V. v. 30.06.2020 BGBl. I S. 1533
Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 15.04.2013 BGBl. I S. 814
Artikel 1 2. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung ... 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist," ersetzt. 8. § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Übergangsvorschriften ... ist," ersetzt. 8. § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Übergangsvorschriften Abweichend von § 3 Absatz 1, § 10 Absatz 1 und ...
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