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Artikel 5 - TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Mai 2009.

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