Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung und zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebBVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.05.2009 BGBl. I S. 1044 (Nr. 25); Geltung ab 15.05.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Absatz 3 Nummer 1 und des § 14 Absatz 4 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82), die durch Artikel 16b des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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