Zitierungen von § 4 TrZollG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TrZollG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrZollG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 TrZollG Vereinfachte Zollanmeldung
... zollrechtlich freien Verkehr gelten für die Zollanmeldung zur Truppenverwendung nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 ...
§ 19 TrZollG Abgabenschuld, Abgabenschuldner (vom 01.04.2010)
... entsteht nicht für Abgabenarten, für die eine Vergünstigung nach den §§ 3 bis 11 nicht in Anspruch genommen wurde. (4) Abgabenschuldner in den Fällen des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Truppenzollverordnung (TrZollV)
V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2947; zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 11 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
§ 1 TrZollV Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
... der Datenverarbeitung im normalen Verfahren erstellten Zollanmeldung im Sinne der §§ 4 und 5 des Gesetzes gestellt werden: 1. für Waren, die im Auftrag der ...
§ 4 TrZollV Verwendung des Einheitspapiers
... Bei der Anmeldung zur Truppenverwendung nach § 4 Absatz 1 Nummer 8 des Gesetzes sind die Exemplare Nummer 6, 7 und 8 sowie ein zusätzliches ...
§ 5 TrZollV Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen
... Der Zollanmeldung zur Truppenverwendung einer nichtberechtigten Person gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 8 des Gesetzes sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. die ...
§ 6 TrZollV Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung
... Die nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes erforderliche Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung kann bei der Einfuhr von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 341
Artikel 4 CuxFAuaÄndG Änderung des Truppenzollgesetzes
... als Nicht-Unionsware und als in die Truppenverwendung übergeführt." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... zum zollrechtlich freien Verkehr gelten für die Zollanmeldung zur Truppenverwendung nach § 4 Absatz 1 Nummer 8 entsprechend." 6. § 8 wird durch den folgenden § 8 ersetzt:  ...


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