Berichtigung - Berichtigung des ELENA-Verfahrensgesetzes (ELENAVGBer k.a.Abk.)

B. v. 14.05.2009 BGBl. I S. 1141 (Nr. 27); Geltung ab 29.05.2009
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Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 29. Mai 2009 ELENAVG Artikel 1, SGB IV § 111

Das ELENA-Verfahrensgesetz vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 634) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b sind die Angabe „1e und" und die Angabe „1e," zu streichen.



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