Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWGNB k.a.Abk.)

B. v. 27.05.2009 BGBl. I S. 1150 (Nr. 28); Geltung ab 24.04.2009
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 24. April 2009 AWG Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz

Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes vom 18. April 2009 (BGBl. I S. 770) wird nachstehend der Wortlaut des Außenwirtschaftsgesetzes in der seit dem 24. April 2009 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

(gesamter Text mit Änderungshistorie siehe Außenwirtschaftsgesetzes - AWG)

1.
die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1386),

2.
den am 15. Juni 2007 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2007 (BGBl. I S. 1037),

3.
den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897),

4.
den am 24. April 2009 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.



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