Änderung Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 01.01.2013

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2013 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 4 Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


(Text neue Fassung)

Artikel 4 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Steuer nach § 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bemessen wird, werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt.



 



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