(1) Artikel
2 Nr. 2 bis 4, Artikel
4 und Artikel
5, soweit hierdurch Artikel 6 Nr. 1 des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen aufgehoben wird, treten am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, ab dem die
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 und der
Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) anwendbar sind. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 2. April 2013 (BGBl. I S. 727) treten Artikel 1, Artikel 2 Nummer 1 und 5, Artikel 3, Artikel 5 und Artikel 6 Nummer 1 am 9. April 2013 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 17. Juni 2009.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 727