Änderung Artikel 6 SIS-II-Gesetz vom 10.01.2012

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Artikel 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.01.2012 geltenden Fassung
Artikel 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 10.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 6 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes


Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 10 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:

'(6) § 15a Abs. 2 des Bundeskriminalamtgesetzes vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juni 2009 (BGBl. I S. 1226) geändert worden ist, wird aufgehoben.'

(Text alte Fassung)

2. Artikel 11 wird wie folgt geändert:

a) Das nach dem Wort 'Terrorismusbekämpfungsgesetz' stehende Wort 'und' wird durch ein Komma ersetzt.

b) Nach den Wörtern 'dieses Gesetz' werden die Wörter 'und das Gesetz vom 6. Juni 2009 (BGBl. I S. 1226)' eingefügt.

c) Die Wörter 'des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990' werden durch die Wörter 'des § 15a Abs. 2 des Bundeskriminalamtgesetzes' ersetzt.


(Text neue Fassung)

2. (aufgehoben)




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