Artikel 7 - Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz (3. ZDGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229 (Nr. 30); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Geltung ab 18.06.2009, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 7 (aufgehoben)


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 9 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010) G. v. 31. Juli 2010 BGBl. I S. 1052 m.W.v. 1. Dezember 2010

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Frühere Fassungen von Artikel 7 Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2010Artikel 9 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
vom 31.07.2010 BGBl. I S. 1052

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 7 Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 3. ZDGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. ZDGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 7 WehrRÄndG 2010 Änderung des Zivildienstgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346, 2301), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Juni 2009 (BGBl. I S. 1229) geändert worden ist, wird wie folgt ...
Artikel 9 WehrRÄndG 2010 Änderung des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes
... Artikel 7 und 8 Absatz 2 des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes vom 14. Juni 2009 (BGBl. I S. ...


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