Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (1. WPAnrVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 13b Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 80 des Gesetzes vom 3. September 2007 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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