Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (1. WPAnrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.06.2009 BGBl. I S. 1263 (Nr. 30); Geltung ab 18.06.2009
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 13b Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 80 des Gesetzes vom 3. September 2007 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2009 WPAnrV § 9, § 10

Die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die durch Artikel 375 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „in der Regel" gestrichen.

b)
Satz 3 wird aufgehoben.

2.
In § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 9 ist in der bis zum 17. Juni 2009 geltenden Fassung anzuwenden auf Prüfungsleistungen, die in einem Studium erbracht worden sind, das spätestens am 17. Juni 2009 begonnen wurde."

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Juni 2009.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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