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§ 1 - Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse (EUObstGV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 10.06.2009 BGBl. I S. 1269 (Nr. 30); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.03.2014 BGBl. I S. 269
Geltung ab 01.07.2009; FNA: 7849-2-2-17 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse.



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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2011Artikel 2 Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2630

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EUObstGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUObstGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
V. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2630
Artikel 2 EGObstGemÄndV Änderung der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse
... über EU-Normen für Obst und Gemüse". 2. In § 1 werden die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen ...