Artikel 2 - Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse (EGObstGVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Aufhebung der Qualitätsnormenverordnung Blumen


Artikel 2 ändert mWv. 1. Juli 2009 BlumQNormV

Die Qualitätsnormenverordnung Blumen vom 12. November 1971 (BGBl. I S. 1815), die zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1215) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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