Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes (DirektZahlVerpflGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Düngegesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 20. Juni 2009 DüG § 2

In § 2 Satz 1 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136) wird Nummer 1 wie folgt gefasst:

 
„1.
sind Düngemittel Stoffe, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser, die dazu bestimmt sind,

a)
Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, oder

b)
die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;".

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 DirektZahlVerpflGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlVerpflGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 886
Eingangsformel 1. DüMVÄndV 1)
... 2012 (BGBl. I S. 481) geändert worden ist und unter Berücksichtigung des Artikels 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1284) und des Artikels 10 Nummer 1 des Gesetzes vom 9. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2539
Artikel 2 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Düngegesetzes
... 4 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1284) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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