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Änderung § 8 KÜO vom 09.07.2020

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§ 8 KÜO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.07.2020 geltenden Fassung
§ 8 KÜO n.F. (neue Fassung)
in der am 09.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.07.2020 BGBl. I S. 1544

(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 § 5 und § 6 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 5.8 dieser Verordnung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft. 3 Die §§ 3 und 6 treten am 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 § 5 und § 6 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 5.8 dieser Verordnung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft.


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