interne Verweise§ 7 PAuswG Sachliche Zuständigkeit (vom 01.09.2021) ... (4) Für die Erteilung und Aufhebung von Berechtigungen nach § 21 ist die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate nach § 4 Abs. 3 zuständig. ... und die Informationsfreiheit zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Sinne des § 21 Absatz 4 Satz 3 ...
§ 30 PAuswG Sofortige Vollziehung (vom 30.06.2015) ... eines Ersatz-Personalausweises (§ 6a), gegen die Aufhebung der Berechtigung (§ 21 Abs. 5), gegen die Einziehung (§ 29 Abs. 1) und gegen die Sicherstellung des Ausweises ...
§ 32 PAuswG Bußgeldvorschriften (vom 27.06.2024) ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Daten anfragt, 2. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 21a ... 1. ohne Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Daten anfragt, 2. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Angabe nicht ... Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Angabe nicht richtig macht, 3. entgegen § 21 Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 5 Satz 1 , jeweils auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine ... 2 Satz 2, eine Berechtigung oder ein Berechtigungszertifikat verwendet, 4. entgegen § 21 Absatz 6 , auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Mitteilung nicht, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder 4. *) entgegen § 21 Abs. 6 Satz 1 ein Berechtigungszertifikat verwendet. 5. ohne Berechtigung nach § 21b Absatz 1 ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
V. v. 01.11.2010 BGBl. I S. 1477; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Personalausweisverordnung (PAuswV)
V. v. 01.11.2010 BGBl. I S. 1460; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1346
Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 610
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 eIDKGEG Änderung des Personalausweisgesetzes ... anhand von Testausweisen." 2. In § 7 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „ § 21 Abs. 5" durch die Angabe „§ 21 Absatz 4" ersetzt. 3. § 10 ... In § 7 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 21 Abs. 5" durch die Angabe „ § 21 Absatz 4" ersetzt. 3. § 10 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises
G. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2310
Artikel 1 EIdNFG Änderung des Personalausweisgesetzes ... 19a Speicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter". d) In der Angabe zu § 21 werden die Wörter „Erteilung und Aufhebung von" gestrichen. e) Nach ... Wörter „Erteilung und Aufhebung von" gestrichen. e) Nach der Angabe zu § 21 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 21a Vor-Ort-Berechtigung ... zu überprüfen. Eine Speicherung der Daten ist unzulässig." 12. § 21 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... führt ein Register über die erteilten Berechtigungen." 13. Nach § 21 werden die folgenden §§ 21a und 21b eingefügt: „§ 21a ... Vor-Ort-Diensteanbieter eine Vor-Ort-Berechtigung einschließlich eines Vor-Ort-Zertifikats. § 21 gilt hierfür entsprechend. § 21b Berechtigung für ... nach der Rechtsverordnung nach § 34 Nummer 7 erfüllt. Im Übrigen gilt § 21 entsprechend." 14. § 23 Absatz 3 Nummer 15 wird wie folgt gefasst: ... aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. ohne Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Daten anfragt,". bb) Die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2 und wie folgt ... Die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2 und wie folgt gefasst: „2. entgegen § 21 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Angabe nicht ... Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und wie folgt gefasst: „3. entgegen § 21 Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 5 Satz 1 , jeweils auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine ... Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und wie folgt gefasst: „4. entgegen § 21 Absatz 6 , auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Mitteilung nicht, ... die Einzelheiten der Vergabe der Berechtigungen und Berechtigungszertifikate nach den §§ 21 , 21a und 21b ...
Artikel 4 EIdNFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... 13, 16, 18, 18a, 19 Absatz 1 und 3 bis 6, die §§ 19a, 20 Absatz 2 und 3, die §§ 21 , 21a, 21b, 27 Absatz 2 und 3, § 32 Absatz 1 Nummer 5 und 6 mit Ausnahme des dort ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung
V. v. 28.09.2017 BGBl. I S. 3521
Artikel 1 2. PAuswVÄndV Änderung der Personalausweisverordnung ... und sonstige Diensteanbieter (1) Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes oder der Antrag auf Erteilung einer Vor-Ort-Berechtigung nach § 21a des ... ist, welche Funktion a) im Falle eines Antrages auf Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes der elektronische Identitätsnachweis oder b) im Falle eines Antrages auf ... Maßnahmen und die weiteren Anforderungen an die Datensicherheit nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Personalausweisgesetzes legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Benehmen mit der oder dem ... erfüllt oder 4. der Identifizierungsdiensteanbieter nicht die Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes erfüllt." 12. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 2 2. BMGÄndG Änderung des Personalausweisgesetzes ... Berechtigungen; elektronische Signaturen". b) Vor der Angabe zu § 21 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 20a Hoheitliche ... Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen". 8. Vor § 21 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Hoheitliche ...
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