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Zitierungen von § 27 PAuswG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 PAuswG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 PAuswG Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis (vom 01.09.2021)
... den Verlust oder das Abhandenkommen des Personalausweises der Personalausweisbehörde nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 anzuzeigen. (7) Der Sperrlistenbetreiber nach § 7 Abs. 4 Satz 2 stellt den ... Die Pflicht des Personalausweisinhabers, den Ausweis bei Wiederauffinden nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegen, bleibt hiervon unberührt. (9) Der Zeitpunkt der Meldung des ...
§ 10a PAuswG Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (vom 01.09.2021)
... in dem mobilen Endgerät vorzusehen. Der Ausweisinhaber ist auf seine Pflichten nach § 27 Absatz 2 sowie darauf hinzuweisen, dass das mobile Endgerät hinsichtlich der in seinem elektronischen ...
§ 32 PAuswG Bußgeldvorschriften (vom 05.08.2019)
...  6. entgegen § 20 Absatz 2 Satz 2 eine Kopie weitergibt oder 7. entgegen § 27 Abs. 1 Nr. 3, 4 oder Nr. 5 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. (2) Ordnungswidrig handelt, wer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 78 AufenthG Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (vom 27.02.2024)
... 2 und Absatz 3 bis 6, die §§ 19a, 20 Absatz 2 und 3, die §§ 20a, 21, 21a, 21b, 27 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 2 und 3 , § 32 Absatz 1 Nummer 5 und 6 mit Ausnahme des dort angeführten § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 610
Artikel 1 380/2008/EG-AnpG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Satz 2, §§ 13, 16, 18, 19 Absatz 1, 3 und 4, § 20 Absatz 2 und 3, §§ 21, 27 Absatz 2 und 3, § 32 Absatz 1 Nummer 5 und 6 mit Ausnahme des dort angeführten § 19 ...

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 2 EIdNwG Änderung des Personalausweisgesetzes
... in dem mobilen Endgerät vorzusehen. Der Ausweisinhaber ist auf seine Pflichten nach § 27 Absatz 2 sowie darauf hinzuweisen, dass das mobile Endgerät hinsichtlich der in seinem elektronischen ... Daten der antragstellenden Person bei dem Ausweishersteller" ersetzt. 17. § 27 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises
G. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2310
Artikel 1 EIdNFG Änderung des Personalausweisgesetzes
... nach Satz 4 werden nur von der abrufenden Behörde protokolliert." 16. § 27 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern ...
Artikel 4 EIdNFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 19 Absatz 1 und 3 bis 6, die §§ 19a, 20 Absatz 2 und 3, die §§ 21, 21a, 21b, 27 Absatz 2 und 3 , § 32 Absatz 1 Nummer 5 und 6 mit Ausnahme des dort angeführten § 19 Absatz 2, ...

Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
Artikel 2 PassAuswMOG Änderung des Personalausweisgesetzes
... automatisierte Abruf." 12. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort „und" am Ende ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 3 StARModG Folgeänderungen
... 6 wird aufgehoben. 2. § 23 Absatz 3 Nummer 16 wird aufgehoben. 3. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort ... c) Nummer 5 wird Nummer 4. 4. In § 32 Absatz 1 Nummer 7 wird die Angabe „ § 27 Abs. 1 Nr. 3, 4 oder Nr . 5" durch die Wörter „§ 27 Absatz 1 Nummer 3 oder 4" ersetzt.  ... 7 wird die Angabe „§ 27 Abs. 1 Nr. 3, 4 oder Nr. 5" durch die Wörter „ § 27 Absatz 1 Nummer 3 oder 4" ersetzt. (3) Das Bundesmeldegesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das ...