Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 10a PAuswG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a PAuswG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 PAuswG Ausweismuster; gespeicherte Daten (vom 13.10.2023)
... Abdrücke. (5a) Zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 10a Absatz 1 Satz 1 dürfen auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen ...
§ 7 PAuswG Sachliche Zuständigkeit (vom 01.09.2021)
... auf ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät nach § 10a Absatz 1 sowie für die Auskunft nach § 10a Absatz 5 ist der Ausweishersteller zuständig. ... in einem mobilen Endgerät nach § 10a Absatz 1 sowie für die Auskunft nach § 10a Absatz 5 ist der Ausweishersteller zuständig. (4) Für die Erteilung und ...
§ 19 PAuswG Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises (vom 01.09.2021)
... (2) Der Ausweishersteller speichert zur Durchführung des Auskunftsanspruchs nach § 10a Absatz 5 Satz 1 zu jeder Übermittlung nach § 10a Absatz 1 Satz 1 das dienste- und kartenspezifische ... des Auskunftsanspruchs nach § 10a Absatz 5 Satz 1 zu jeder Übermittlung nach § 10a Absatz 1 Satz 1 das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen jeweils für das elektronische Speicher- und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 78 AufenthG Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (vom 27.02.2024)
... erfolgt ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. In entsprechender Anwendung von § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes sind die folgenden Daten auf Veranlassung des Ausländers auf ein elektronisches Speicher- und ... 7 Absatz 3b, 4 und 5, § 10 Absatz 1 bis 5, 6 Satz 1, Absatz 7, 8 Satz 1 und Absatz 9, die §§ 10a , 11 Absatz 1 bis 5 und 7, § 12 Absatz 2 Satz 2, die §§ 18, 18a, 19 Absatz 1, 2 Satz ...

Personalausweisverordnung (PAuswV)
V. v. 01.11.2010 BGBl. I S. 1460; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 2 PAuswV Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (vom 01.11.2023)
... nach § 23a des Bundesmeldegesetzes, g) die Übermittlung der Daten nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes und h) den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät. ...
§ 23a PAuswV Neusetzen und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät (vom 01.09.2021)
... mit einem mobilen Endgerät vergebene Geheimnummer nicht, kann ein neuer Antrag nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes gestellt werden. (2) Der Ausweisinhaber kann die Geheimnummer durch Eingabe der ...
§ 25a PAuswV Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (vom 01.09.2021)
... Kommt ein mobiles Endgerät, auf welches Daten nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes übermittelt wurden, abhanden, hat der Ausweisinhaber den elektronischen ...
§ 26a PAuswV Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät (vom 01.09.2021)
... Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät kann ein erneuter Antrag nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes gestellt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 2 EIdNwG Änderung des Personalausweisgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät". ... „(5a) Zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 10a Absatz 1 Satz 1 dürfen auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen ... auf ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät nach § 10a Absatz 1 sowie für die Auskunft nach § 10a Absatz 5 ist der Ausweishersteller ... in einem mobilen Endgerät nach § 10a Absatz 1 sowie für die Auskunft nach § 10a Absatz 5 ist der Ausweishersteller zuständig." 6. Die Überschrift zu Abschnitt 2 ... „mit dem Personalausweis" eingefügt. 8. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Einrichtung des elektronischen ... 8. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät  ... „(2) Der Ausweishersteller speichert zur Durchführung des Auskunftsanspruchs nach § 10a Absatz 5 Satz 1 zu jeder Übermittlung nach § 10a Absatz 1 Satz 1 das dienste- und kartenspezifische ... des Auskunftsanspruchs nach § 10a Absatz 5 Satz 1 zu jeder Übermittlung nach § 10a Absatz 1 Satz 1 das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen jeweils für das elektronische Speicher- und ...

Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 3 PPDAVEV Änderung der Personalausweisverordnung
... nach § 23a des Bundesmeldegesetzes, g) die Übermittlung der Daten nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes und h) den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen ... mit einem mobilen Endgerät vergebene Geheimnummer nicht, kann ein neuer Antrag nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes gestellt werden. (2) Der Ausweisinhaber kann die Geheimnummer durch Eingabe der ... mobilen Endgerät (1) Kommt ein mobiles Endgerät, auf welches Daten nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes übermittelt wurden, abhanden, hat der Ausweisinhaber den elektronischen ... Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät kann ein erneuter Antrag nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes gestellt werden." 19. In § 27 Satz 1 werden nach den Wörtern „ob ...