Zitierungen von § 35b GGVSEB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35b GGVSEB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSEB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 GGVSEB Ausnahmen (vom 01.01.2023)
... den Teilen 1 bis 9 - ausgenommen die Kapitel 1.8 und 1.10 - ADR sowie von den §§ 35 bis 35b und Anlage 2 dieser Verordnung, 2. im Eisenbahnverkehr für den Bereich der ... Unabhängig davon dürfen sie Ausnahmen von den §§ 35 bis 35b und von Anlage 2 dieser Verordnung zulassen. (8) Die für den Bereich 1. ...
§ 35 GGVSEB Verlagerung (vom 01.01.2021)
... Die in § 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem dort festgelegten Rahmen auf dem ... (2) Liegen die Bedingungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 nicht vor, sind die in § 35b genannten gefährlichen Güter in dem dort festgelegten Rahmen im multimodalen Verkehr zu ...
§ 35a GGVSEB Fahrweg im Straßenverkehr (vom 31.03.2017)
... Beförderungen von in § 35b genannten gefährlichen Gütern, die teilweise oder vollständig im ...
§ 35c GGVSEB Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a (vom 01.01.2021)
... §§ 35 und 35a gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 2, wenn Tanks verwendet werden, 1. die als Doppelwandtanks mit ... 35a gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren flüssigen Stoffen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 4, sofern die Beförderungen in 1. nicht ... 35 gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2), sofern die gesamte Beförderungsstrecke im Geltungsbereich dieser ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR bis 11.000 kg Nettomasse in der ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR von mehr als 11.000 kg bis 22.000 kg ... von entzündbaren Gasen der UN-Nummern 1038, 1961, 1966, 1972, 3138 und 3312 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2). (9) Die §§ 35 und 35a gelten nicht für ... als 300 Kilometer beträgt, von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff ( § 35b Tabelle laufende Nummer 1) 1. der UN-Nummern 0065, 0082 und 0241 (Unterklasse 1.1) und ... 1 und Nummer 2 Buchstabe a oder b können nebeneinander in Anspruch genommen werden. § 35b Satz 3 ist nicht anzuwenden. --- 1 Der Forschungsbericht 203 ist hinterlegt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.03.2017 BGBl. I S. 568
Artikel 1 9. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... 35 Verlagerung § 35a Fahrweg im Straßenverkehr § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten ... 1 wird die Angabe „§ 35" durch die Wörter „den §§ 35 bis 35b " ersetzt. b) In Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:  ... Satz 3 wird die Angabe „§ 35" durch die Wörter „den §§ 35 bis 35b " ersetzt. e) Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 angefügt:  ... 31. § 35 wird durch die folgenden §§ 35 bis 35c ersetzt: „§ 35 Verlagerung (1) Die in § 35b ... §§ 35 bis 35c ersetzt: „§ 35 Verlagerung (1) Die in § 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem dort festgelegten Rahmen auf dem ... (2) Liegen die Bedingungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 nicht vor, sind die in § 35b genannten gefährlichen Güter in dem dort festgelegten Rahmen im multimodalen Verkehr zu ... § 35a Fahrweg im Straßenverkehr (1) Beförderungen von in § 35b genannten gefährlichen Gütern, die teilweise oder vollständig im ... bei einer Kontrolle auf Verlangen zuständigen Personen lesbar gemacht werden kann. § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten ... §§ 35 und 35a gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 2, wenn Tanks verwendet werden, 1. die als Doppelwandtanks mit ... 35a gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren flüssigen Stoffen nach § 35b Tabelle laufende Nummer 4, sofern die Beförderungen in 1. nicht ... 35 gilt nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2), sofern die gesamte Beförderungsstrecke nicht mehr als 300 ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR bis 11.000 kg Nettomasse in der ... gelten nicht für Beförderungen von entzündbaren Gasgemischen der UN-Nummer 1965 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2) in Tanks nach Abschnitt 1.2.1 ADR von mehr als 11.000 kg bis 22.000 kg ... von entzündbaren Gasen der UN-Nummern 1038, 1961, 1966, 1972, 3138 und 3312 ( § 35b Tabelle laufende Nummer 2). (9) Die §§ 35 und 35a gelten nicht für ... mehr als 300 km beträgt, von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff ( § 35b Tabelle laufende Nummer 1) 1. der UN-Nummern 0065, 0082 und 0241 (Unterklasse 1.1) und ... 1 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a oder b können nebeneinander in Anspruch genommen werden. § 35b Satz 3 ist nicht anzuwenden." --- 2 Der Forschungsbericht 203 ist ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed