Zitierungen von § 30 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 ZAG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 26.06.2017)
... nach dessen Absatz 6, nach § 12a, nach den §§ 13, 13a, 19 bis 22 sowie nach § 30 auch in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach dessen Absatz 3 nachgekommen ist, 3. ...
§ 19 ZAG Inanspruchnahme von Agenten (vom 30.04.2011)
... hat oder die ihm im Zusammenhang mit der Führung des Zahlungsinstituts-Registers nach § 30 Abs. 1 oder des E-Geld-Instituts-Registers nach § 30a übertragenen Pflichten verletzt ... des anderen Staates von ihrer Absicht, den Agenten in das Zahlungsinstituts-Register nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 oder in das E-Geld-Instituts-Register nach § 30a Absatz 2 in Verbindung mit ... 1 Nr. 3 oder in das E-Geld-Instituts-Register nach § 30a Absatz 2 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Nummer 3 einzutragen, in Kenntnis und berücksichtigt die Stellungnahme des anderen ...
§ 23 ZAG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 26.06.2017)
... 2 Nummer 2 bis 5, § 14 Abs. 1, §§ 15, 16, 17a Absatz 1 Satz 2, § 19 Abs. 3 und § 30 Abs. 2 , dieser auch in Verbindung mit § 30a Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 26 Abs. ...
§ 30a ZAG E-Geld-Instituts-Register (vom 30.04.2011)
...  (2) Zweigniederlassungen und Agenten des E-Geld-Instituts werden entsprechend § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie Absatz 2 eingetragen. (3) Das Bundesministerium ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... und Übergangsvorschriften". u) Nach der Angabe zu § 30 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 30a ... jeweils durch das Wort „Institut" ersetzt und nach der Angabe „§ 30 Abs. 1" die Wörter „oder des E-Geld-Instituts-Registers nach § 30a" ... durch das Wort „Institut" ersetzt und nach der Angabe „§ 30 Abs. 1 Nr. 3" die Wörter „oder in das E-Geld-Instituts-Register nach § 30a ... „oder in das E-Geld-Instituts-Register nach § 30a Absatz 2 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Nummer 3" eingefügt. d) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a ... die Wörter „17a Absatz 1 Satz 2, §" und nach der Angabe „§ 30 Abs. 2," die Wörter „dieser auch in Verbindung mit § 30a Absatz 2," ... zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist." 40. In § 30 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „alle inländischen Zahlungsinstitute" ... das Wort „denen" durch das Wort „dem" ersetzt. 41. Nach § 30 werden die folgenden §§ 30a und 30b eingefügt: „§ 30a ... (2) Zweigniederlassungen und Agenten des E-Geld-Instituts werden entsprechend § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie Absatz 2 eingetragen. (3) Das Bundesministerium der ...

Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528
Artikel 9 ZDUG Inkrafttreten
... 12 Abs. 6, § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 5, § 29 Abs. 2, § 29a Abs. 3 und § 30 Abs. 3 sowie in Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 5 am Tag nach der Verkündung in ...


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