Zitierungen von § 1a ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute (vom 03.01.2018)
... sind die Zahlungsinstitute im Sinne des Absatzes 1 Nummer 5 und die E-Geld-Institute im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 5 . (3) Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer ...
§ 23c ZAG Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten (vom 30.04.2011)
... für den Vertrieb oder den Rücktausch von E-Geld eines E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 bedienen. § 19 Absatz 1 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ...
§ 28a ZAG Beschwerden über E-Geld-Emittenten (vom 30.04.2011)
... jederzeit wegen behaupteter Verstöße eines E-Geld-Emittenten im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 gegen dieses Gesetz und die §§ 675c bis § 676c des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 425
Artikel 1 ZollVGÄndG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... Zahlungsmittel im Sinne des Satzes 1 sind Edelmetalle, Edelsteine, E-Geld im Sinne des § 1a Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes , Wertpapiere im Sinne des § 1 des Depotgesetzes und § 808 des Bürgerlichen ...

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 1 GWPräOptG Änderung des Geldwäschegesetzes
... eingefügt: „2c. Unternehmen und Personen, die E-Geld im Sinne des § 1a Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Kreditinstituts im Sinne des § 1a Absatz ... § 1a Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Kreditinstituts im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vertreiben oder ...
Artikel 11 GWPräOptG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
...  c) In Absatz 3a werden die Wörter „und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6" gestrichen. 2. In § 32 Absatz 3 wird nach Nummer 10 folgende Nummer ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4155
Artikel 1 14. FinDAGKostVÄndV
...  Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts im Sinne von § 1a Absatz 2 ZAG 5.000 bis 15.000". 55. Nummer 9.1.2 wird durch die ... oder Erlaubniserweiterung für das E-Geld-Geschäft im Sinne des § 1a Absatz 2 ZAG , sofern das Institut bereits im Besitz einer Erlaubnis ist, die sich auf die Erbringung von ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 2 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
§ 2 GwG Verpflichtete (vom 01.01.2016)
... des § 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, 2c. Unternehmen und Personen, die E-Geld ... 2c. Unternehmen und Personen, die E-Geld im Sinne des § 1a Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Kreditinstituts im Sinne des § 1a Absatz ... § 1a Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Kreditinstituts im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vertreiben oder rücktauschen,  ...


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