Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 1/00 - (zu § 52 Absatz 6 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes) (BVerfGE20090512 k.a.Abk.)

B. v. 23.06.2009 BGBl. I S. 1569 (Nr. 35)
Geltung ab 30.06.2009; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 - 2 BvL 1/00 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 52 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25. Juli 1988 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1093) war mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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