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Zitierungen von § 6 BattG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BattG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BattG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 1. BattGÄndG Änderung des Batteriegesetzes
...  „§ 4 Registrierung der Hersteller". b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 (weggefallen)". c) In der ... b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 (weggefallen) ". c) In der Angabe zu § 7 wird das Wort „Herstellereigene" ... zurückzunehmen und nach § 14 zu behandeln und zu verwerten." 7. § 6 wird aufgehoben. 8. § 7 wird durch die folgenden §§ 7 und 7a ersetzt: ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 113 10. ZustAnpV Änderung des Batteriegesetzes
... (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)
V. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3783; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
§ 2 BattGDV Anzeige der Marktteilnahme (zu § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 des Batteriegesetzes)
... am Gemeinsamen Rücknahmesystem der Hersteller für Geräte-Altbatterien (§ 6 Absatz 1 Satz 1 des Batteriegesetzes) einschließlich der vom Gemeinsamen ...
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