Zitierungen von § 13 BattG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BattG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BattG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BattG Rücknahmepflichten der Hersteller (vom 01.01.2021)
... Altbatterien sowie die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 13 Absatz 1 erfassten und die von den freiwilligen Rücknahmestellen nach § 13a zurückgenommenen ...
§ 15 BattG Erfolgskontrolle (vom 01.01.2021)
... auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. (3a) Im Fall des § 13 Absatz 2 ist für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 1. BattGÄndG Änderung des Batteriegesetzes
... 7a Ökologische Gestaltung der Beiträge". e) Nach der Angabe zu § 13 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 13a Mitwirkung von freiwilligen ... Altbatterien sowie die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 13 Absatz 1 erfassten und die von den freiwilligen Rücknahmestellen nach § 13a zurückgenommenen ... des Rücknahmesystems während der Laufzeit entfällt." 14. § 13 wird durch die folgenden §§ 13 und 13a ersetzt: „§ 13 Mitwirkung ... während der Laufzeit entfällt." 14. § 13 wird durch die folgenden §§ 13 und 13a ersetzt: „§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen ... 14. § 13 wird durch die folgenden §§ 13 und 13a ersetzt: „ § 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (1) Die ... auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. (3a) Im Fall des § 13 Absatz 2 ist für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2071
Artikel 1 1. BattGuKrWGÄndG Änderung des Batteriegesetzes
... der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet." 6. § 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...


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