Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des
Weingesetzes in der vom 4. Juli 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
B. v. 24.07.2009 BGBl. I S. 2205