Artikel 12 - Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (ZuGewAusglÄndG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 SGB VIII § 50

In § 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 105 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird das Wort „Wohnungszuweisungssachen" durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 ZuGewAusglÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuGewAusglÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022
Bekanntmachung SGBVIIINB
... 2008 (BGBl. I S. 2586), 6. den am 1. September 2009 in Kraft getretenen Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), 7. den am 1. Januar 2011 in Kraft ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3a EGRBEG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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