Artikel 3 - Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfRefG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707 (Nr. 39); Geltung ab 01.07.2010, abweichend siehe Artikel 10 Abs. 2
| |

Artikel 3 Änderung der Insolvenzordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 InsO § 36

In § 36 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 850i" durch die Angabe „§ 850l" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 KtoPfRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KtoPfRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 KtoPfRefG Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes
... 1 Satz 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „§ 850l" durch die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed