In §
18 Abs. 2 Nr. 2 des
Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
8 des Gesetzes vom
6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696) geändert worden ist, wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
-
- „in diesem Fall steht § 30 der Abgabenordnung einer Mitteilung des Einheitswerts an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder, soweit die Gemeinschaft nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht, an den anderen Wohnungseigentümer nicht entgegen."
B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34
Bekanntmachung WEG-NB ... vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), 22. den am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707 ), 23. den am 17. Mai 2012 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 ...
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1084